Christina Edenhuber
Über mich

- 2001 Abitur am Staatlichen Landschulheim Marquartstein
- 2001 – 2006 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
- 2006 – 2008 Referendariat LG Traunstein
- 2009 – 2012 Tätigkeit in der Kanzlei Bäumker & Fuchs/Prien, seit 2010 Anwaltszulassung
- 2012 – 2019 Rechtsanwältin im bau- und immobilienrechtlichen Dezernat der Kanzlei Lenze & Partner/Traunstein
- seit 2013 Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
- seit 2019 selbständige Rechtsanwältin in Zusammenarbeit mit RA Hans Olschewski, seit 2023 in Bürogemeinschaft
- 2020 Fachanwaltslehrgang Miet- und WEG-Recht
Rechtsgebiete
Bau- und Architektenrecht
Ich vertrete Auftragnehmer sowie gewerbliche und private Auftraggeber gleichermaßen. Meine Tätigkeit umfasst die Durchsetzung und Abwehr von Werklohn- und Honoraransprüchen, Mängelansprüchen sowie sonstigen Ansprüchen, wie sie bei der Durchführung von Bauverträgen oder Bauträgerkaufverträgen entstehen können.
Da Bauprozesse, insbesondere im Hinblick auf erforderliche Gutachten, oft hohe Kosten verursachen, lege ich Wert darauf, Verfahrensverläufe rechtlich zu antizipieren und etwaige Schwierigkeiten transparent und umfassend im Vorfeld zu klären, damit es später für meine Mandanten zu keinen Überraschungen betreffend Kosten und/oder möglichen Verfahrensausgängen kommt.
Sinnvoll ist vor dem Hintergrund der Streit- und Kostenvermeidung oft auch eine frühzeitige beratende Begleitung, welche bei der Vertragsprüfung oder -gestaltung beginnt und sich über die notwendigen rechtlichen Schritte während der Bauausführung bis zur Klärung von Werklohn-/Honoraransprüchen sowie dem Vorgehen in Zusammenhang mit der Abnahme erstreckt.
Aufgrund der Vielzahl von Beteiligten bei einem Bauvorhaben teilt sich die Verantwortlichkeit für Mängel oft auf mehrere auf. Hier sind dann Ausgleichs- und Rückgriffsansprüche der Beteiligten untereinander in Abstimmung mit ggf. bestehenden (Haftpflicht-)Versicherungen zu prüfen und zu sichern.
Wohnungseigentumsrecht
Ich vertrete und berate Eigentümergemeinschaften, Eigentümer und Hausverwaltungen. Es stellen sich oft Fragen zur Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, Wirksamkeit von Beschlüssen sowie zum Bestehen von Ansprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft, der Gemeinschaft gegen den einzelnen Eigentümer oder der Eigentümer untereinander. Bei einer Beratung im Vorfeld von Eigentümerversammlungen lassen sich oft durch Anregungen zur Tagesordnung, der Beschlussformulierung oder Klärung der Sach- und Rechtslage im Bezug auf geltend gemachte Ansprüche Klageverfahren vermeiden.
Immobilienrecht
Die immobilienrechtliche Tätigkeit der Kanzlei ist umfassend und erstreckt sich z.B. auf die Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im Immobilienkaufvertrag, die Prüfung von grundstücksbezogenen Verträgen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grunddienstbarkeiten. Sie beinhaltet auch Beratung und Vertretung betreffend Ansprüche im Nachbarrecht.
Mietrecht
Neben der Kündigung von Mietverhältnissen und der Geltendmachung ausstehender Mietzinsansprüche berate und vertrete ich Vermieter und Mieter auch wegen Mängelansprüchen und Ansprüchen bei der Abwicklung von Mietverhältnissen. Im gewerblichen Miet- und Pachtrecht prüfe ich Vertragsentwürfe vor Vertragsabschluss bzw. berate hierzu, aber natürlich auch zu jeweiligen Ansprüchen während der Vertragsdurchführung oder im Zusammenhang mit einer Vertragsbeendigung.